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FK-LEISTUNGSDATUM

Leistungsdatum fehlt

Worum es geht

Keine XRechnung-Regel, aber § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG: Eine Rechnung muss den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nennen (BT-72) oder den Leistungszeitraum (BG-14). Fehlt er, darf der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen — und fragt nach.

Was zu tun ist

Leistungsdatum oder Leistungszeitraum eintragen. Fällt es mit dem Rechnungsdatum zusammen, das Rechnungsdatum als Leistungsdatum übernehmen.

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Dann ist es kein Zufall, sondern ein Rohr, das falsch angeschlossen ist. Der kostenlose 15-Minuten-Check findet die Stelle.

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