Worum es geht
Keine XRechnung-Regel, aber § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG: Eine Rechnung muss den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nennen (BT-72) oder den Leistungszeitraum (BG-14). Fehlt er, darf der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen — und fragt nach.
Was zu tun ist
Leistungsdatum oder Leistungszeitraum eintragen. Fällt es mit dem Rechnungsdatum zusammen, das Rechnungsdatum als Leistungsdatum übernehmen.
Kommt der Fehler immer wieder?
Dann ist es kein Zufall, sondern ein Rohr, das falsch angeschlossen ist. Der kostenlose 15-Minuten-Check findet die Stelle.
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