Worum es geht
Bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Kategorie AE) muss die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" tragen (BT-120/BT-121, § 14a Abs. 5 UStG).
Was zu tun ist
Befreiungsgrund eintragen oder den Steuerfall „Reverse Charge" wählen.
Kommt der Fehler immer wieder?
Dann ist es kein Zufall, sondern ein Rohr, das falsch angeschlossen ist. Der kostenlose 15-Minuten-Check findet die Stelle.
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